Presbyterwahl 2012
Ergebnis der Presbyterwahl 2012 für die Evangelische Kirchengemeinde Warstein
Für die Wahlbezirke der Evangelischen Kirchengemeinde Warstein gibt das Presbyterium folgenden bestandskräftigen Wahlvorschlag bekannt:
Wahlbezirk Warstein (vier zu besetzende Plätze):
Martha Bos-Bröker, Gertrud Hillefeld, Steffen Hohlfeld und Christian Manschke.
Wahlbezirk Rüthen (vier zu besetzende Plätze):
Brigitte Kirchner, Ralf Stäwen, Dina-Felicitas Tannhäuser und Ralf Winkler.
Wahlbezirk Belecke (vier zu besetzende Plätze):
Carl-Heinz Hilker, Dr. Claudia Knispel, Gabriele Speckenheuer und Axel Vollbrecht.
Da der bestandskräftige Wahlvorschlag in keinem Wahlbezirk mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthält als Presbyterstellen für den Wahlbezirk zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen mit Bestandskraft des einheitlichen Wahlvorschlags als gewählt. Die Vorgeschlagenen haben die Wahl ordnungsgemäß angenommen.
Wahlbezirk Warstein (vier zu besetzende Plätze):
Martha Bos-Bröker, Gertrud Hillefeld, Steffen Hohlfeld und Christian Manschke.
Wahlbezirk Rüthen (vier zu besetzende Plätze):
Brigitte Kirchner, Ralf Stäwen, Dina-Felicitas Tannhäuser und Ralf Winkler.
Wahlbezirk Belecke (vier zu besetzende Plätze):
Carl-Heinz Hilker, Dr. Claudia Knispel, Gabriele Speckenheuer und Axel Vollbrecht.
Da der bestandskräftige Wahlvorschlag in keinem Wahlbezirk mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthält als Presbyterstellen für den Wahlbezirk zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen mit Bestandskraft des einheitlichen Wahlvorschlags als gewählt. Die Vorgeschlagenen haben die Wahl ordnungsgemäß angenommen.
Übrigens:
Presbyter werden kann jedes Gemeindeglied, das mindestens 18 Jahre alt und zum Abendmahl zugelassen ist; wählen darf jedes konfirmierte Gemeindeglied bereits ab 16 Jahren. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs endet das Mandat eines Presbyters.
Presbyter werden kann jedes Gemeindeglied, das mindestens 18 Jahre alt und zum Abendmahl zugelassen ist; wählen darf jedes konfirmierte Gemeindeglied bereits ab 16 Jahren. Spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahrs endet das Mandat eines Presbyters.
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Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehören insbesondere:
- die Pfarrwahl;
- Entwicklung eines Gesamtkonzepts evangelisch-kirchlichen Handelns im Raum der drei Pfarrbezirke;
- Absprachen zu gemeindlichen Kooperationsmöglichkeiten bezüglich Gottesdiensten sowie seelsorglichen und diakonischen Arbeitsschwerpunkten;
- Einstellung haupt- und nebenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie arbeitsrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Stellenplans;
- Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten für landes- und kreiskirchliche Gremien;
- Beschlussfassung über den Gesamthaushaltsplan und Feststellung der Jahresrechnung;
- Entscheidung über An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie Neubau von kirchlichen Gebäuden in den Pfarrbezirken.
- Zur Unterstützung des Presbyteriums wird in jedem Pfarrbezirk ein Bezirksausschuss gebildet.
- Für besondere Arbeitsbereiche der Gemeinde (Tageseinrichtung für Kinder, Friedhof) werden Fachausschüsse gebildet.
Quelle: http://www.kirchenrecht-ekvw.de
